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Lackschäden durch Unwetter: Wer zahlt die Autoreparatur?

Der Herbst hält immer wieder Überraschungen bereit: Aktuell sorgen Wasserstände von 1,20 Meter über dem mittleren Wasserstand an der Ostsee dafür, dass an den Küsten von Usedom und Rügen mit Überflutungen gerechnet werden muss.

Während sich die küstennahen Gebiete durch Deiche schützen lassen, bleibt Autofahrern oft nur die Behebung der Schäden übrig. Sturm und Hagel sorgen nicht selten für teure Reparaturen. Wie können sich Autofahrer schützen?

Kleine Schäden per Spotrepair beseitigen

Nicht in jedem Fall steht eine Garage zur Verfügung, um das eigene Auto vor den Widrigkeiten des Wetters zu schützen. Wer eine Garage besitzt, kann sich um die Automobilpflege vor dem Winter kümmern. Wer keine schützende Unterkunft für das Auto sein eigen nennt hat keine andere Wahl, der Wagen wird dann an der Straße, auf jeden Fall im Freien geparkt.

Dabei kann das Fahrzeug entweder von Hagelkörnern beschädigt werden, oder es entstehen Dellen durch herabfallende Äste - nicht immer ist die Parkmöglichkeit unter dem Baum die beste Wahl. Die Begleichung der Schäden ist meist teuer, auch wenn kleinere Beulen heute mit "Smartrepair" instandgesetzt werden können. Darunter wird das Ausbessern kleinerer Beschädigungen verstanden, ohne das komplette Bauteil neu zu lackieren oder gar auszutauschen. Bereits unter 100 Euro können solche Arbeiten durchgeführt werden; aufwendigere Maßnahmen können hingegen durchaus vierstellige Summen verschlingen - beispielsweise, wenn das Dach mit Dellen übersät ist.

Teilkasko zahlt für Unwetterschäden

Spätestens dann stellt sich die Frage, ob die Versicherung den Schaden reguliert. Bei einer Haftpflichtpolice ist dies nicht der Fall; die Kaskoversicherungen kommen aber für Unwetterschäden auf. Selbst die günstigere Teilkasko zahlt für Schäden am eigenen Wagen, solange der Versicherte selbst nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann. Die Teilkasko der Allianz verzichtet dabei zudem auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit.

Diese Vertragsklausel ist für den Versicherten nicht unwichtig, denn hiervon hängt unter Umständen ab, ob die Instandsetzungskosten tatsächlich von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden. Die Versicherung darf nämlich Zahlungen verweigern, sofern eine grobe Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers vorliegt. Wenn ein Auto trotz Unwetters beispielsweise unter einem Baum geparkt wird, stellt sich durchaus die Frage, ob hier nicht der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt ist.

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Kommt es tatsächlich zu einem Schaden, sollte folgendermaßen vorgegangen werden:

· Der Versicherte hat eine Schadensminderungspflicht. Ist beispielsweise eine Scheibe beschädigt, muss der Versicherte den Wagen abdecken, damit nicht durch Regen auch noch der Innenraum beschädigt wird.

· Der Schaden muss unverzüglich gemeldet werden. Dafür stellen einige Versicherer ein Online-Portal zur Verfügung, was eine besonders schnelle Abwicklung erlaubt. Nach der Schadensmeldung sollte auf Antwort gewartet werden. In einigen Tarifen ist festgelegt, dass die Reparatur in einer Partnerwerkstatt erfolgen muss. Auch wenn der Wagen dringend benötigt wird, sollte nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung ein Instandsetzungsauftrag erteilt werden.

· Am Ende zeigt sich: Eine Teilkaskoversicherung lohnt sich. Die Kosten fallen vergleichsweise gering aus, bei Schäden erfolgt keine Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse und neben Unwetterschäden sind meist auch Diebstahl und Wildunfälle mit versichert.

Artikel vom 251016 / Last modified xxxxxx

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