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Nebelschlussleuchte

Nebelschluss Kontrolleuchte

Nebelschlusskontrollleuchte im Kombiinstrument

Nebelschluss- vs Standlicht

Leuchtkraft Nebelschlussleuchte vs Standlicht

Die Erfindung der Nebelschlussleuchte lässt sich kaum noch zeitlich definitiv festlegen, sie tauchte Ende der sechziger Jahre auf und entwickelte sich seit dieser Zeit zum Liebling aller hinterher fahrenden, die sich wieder einmal über den Vordermann ärgern dürfen. Wobei die meisten nicht einen blassen Schimmer davon haben, das a dieser Strahler zur falschen Zeit eingeschalten ist und b, wo sich dafür denn der Schalter befinden könnte.

Gesetzlich zur Pflicht erklärt wurde sie in Deutschland für Neuwagen ab dem 01.01.1991. Fahrzeuge die nicht mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet waren mussten diese jedoch nicht nachrüsten.

Die Pflicht erstreckt sich hierbei nur auf mehrspurige Kraftfahrzeuge und Anhänger die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen.

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Die Nebelschlussleuchte muss dabei mittig oder links der Fahrzeugmitte oder beidseitig symmetrisch mindestens 25 cm über der Straße bis maximal 1 Meter über der Straße angebracht sein.

Für alle anderen Fahrzeuge ist es eine Kann-Bestimmung, die es theoretisch auch einen Motorradfahrer erlauben würde eine Nebelschlussleuchte zu installieren.

Die StVZO sieht dabei auch zwingend eine gelbe Kontrolleuchte vor, die den Fahrzeugführer darauf hinweist, das die Nebelschlussleuchte angeschalten ist und diese wenn die Sichtweite wieder über 50 m beträgt auch wieder auszuschalten ist. Soweit der Wunschgedanke.

Gesetzliche Vorgaben (Auszug) zum Einsatz der Nebelschlussleuchte laut §53d StVZO:
- Mehrspurige Kfz, mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h, und deren Anhänger müssen mit einer oder zwei, andere Kfz dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein
- Die Nebelschlussleuchte muss zwischen 250 mm und 1000 mm zur Fahrbahnoberfläche angebracht sein. Zwischen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte muss ein Abstand von mehr als 100 mm sein. Bei nur einer Nebelschlussleuchte muss diese in der Mitte oder links davon angbracht sein
- Nebelschlussleuchten dürfen nur dann leuchten, wenn die Hauptscheinwerfer und/oder die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind. Nebelschlussleuchten müssen mit einem extra Schalter ausgestattet sein und unabhängig von allen anderen Leuchten schaltbar sein.
- Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen durch eine gelbe Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahrers angezeigt werden.
- In einem LKW-Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am LKW oder folgenden Anhänger ist aber nur dann gestattet, wenn dies selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.

Oft wird die Nebelschlussleuchte außerhalb der gesetzlichen Vorgaben ob bewusst oder unbewusst in Gebrauch genommen, das erhöht gerade bei Regen extrem die Unfallgefahr für den nachfolgenden Verkehr, da die Nebelschlussleuchte ein sehr helles rotes Licht ausstrahlt, welches unsachgemäß eingesetzt zu sehr starken Blendungen führen kann.

Leider wird auf Grund der europaweit verschiedenen Gesetzeslagen zum Einsatz bzw. dem Vorhandensein einer Nebelschlussleuchte der automatisierten Unterstützung des Fahrers zum Gebrauch dieser in absehbarer Zeit keine Übereinkunft der Verbaucher und der Industrie getroffen werden können, da diese politisch durchgesetzt werden müsste.

So bleibt nur auf einen Automobilhersteller zu hoffen, der hier die Standards zur Verkehrssicherheit wieder etwas höher setzen möchte und dieses dann auch genehmigt bekommt. Gut stehen die Chancen dafür allerdings nicht, Forschung und Mehraufwand sind wirtschaftliche Größen, denen sich kaum noch ein Hersteller verschließen kann.

Artikel vom 270113 / Last modified 110413

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